RETTUNGSSCHIRM wird gespannt?

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FÜR SELBSTSTÄNDIGE DER KREATIV-WIRTSCHAFT IN NIEDERSACHSEN

FÜR SELBSTSTÄNDIGE DER KREATIV-WIRTSCHAFT IN NIEDERSACHSEN

Kulturnews
28. April 2020

Wir fordern einen Rettungsschirm in Form von Soforthilfen für Solo-Selbstständige in der Kreativ-Wirtschaft auch in Niedersachsen! Niedersachsen muss seine lebendige und vielfältige Kunst- und Kulturszene retten!

Wir fordern den Nds. Landtag auf, die Soforthilfen wieder für Solo-Selbstständige in der Kreativ-Wirtschaft zu öffnen oder ein neues Programm aufzulegen, das sich an den Maßnahmen anderer Bundesländer und am Status Quo, der bis zum 31. März 2020 gegolten hat, orientiert.

Der Zugang zur Soforthilfe muss unkompliziert und unbürokratisch ermöglicht werden, so wie es in den meisten anderen Bundesländern bereits der Fall ist. Wir bitten die Verantwortlichen, die Voraussetzungen für die Beantragung der Soforthilfe in Niedersachsen noch einmal zu überprüfen, damit auch wir, die Solo-Selbstständigen der Kreativ-Wirtschaft, schnell Hilfe erhalten können.

Gleichzeitig bitten wir das Land Niedersachsen zu prüfen, ob die Einführung einer möglichst bundeseinheitlichen Regelung über eine Bundesratsinitiative zu erreichen ist, um einen Rettungsschirm in Form eines Bundes-Soforthilfe-Programms für Solo-Selbstständige in der Kreativ-Wirtschaft aufzulegen, der über die Künstlersozialkasse (analog Krankengeld) bereitgestellt wird und zur Auszahlung kommt. Die Künstlersozialkasse kann mit Steuerzuschüssen in die Lage versetzt werden, die Soforthilfen zu gewähren.

Begründung

Die aktuellen Corona-Hilfen des Bundes und des Landes Niedersachsen gehen an Solo-Selbstständige in der Kreativ-Wirtschaft vorbei. Bis zum 31. März 2020 konnten wir 3.000 Euro Soforthilfe aus den Corona-Hilfsprogrammen beantragen. Dabei war die Antragstellung erst ab dem 24. März zugänglich und sollte bis Dezember 2020 gelten. Einen Stichtag gab es nicht. Kurz darauf wurden Bundes- und Landesförderungen jedoch zusammengefasst und die Förderbedingungen angepasst. Seitdem zählt zu den anrechenbaren Ausgaben nur der betriebliche Sach- und Finanzaufwand u. a. gewerbliche Mieten, Pachten oder Leasingaufwand. Die Kosten des persönlichen Lebensunterhaltes sind nicht anrechenbar. Damit sind, anders als in neun anderen Bundesländern, darunter Baden-Württemberg, Bremen und Hamburg, keine Soforthilfen für uns Solo-Selbstständige in der Kreativ-Wirtschaft möglich. Unsere Berufsgruppe ist de facto von Soforthilfen ausgeschlossen.

Solo-Selbstständige der Kreativ-Wirtschaft haben keine Betriebsmittel, für die sie Hilfen beantragen können. Dafür haben wir aber laufende Darlehen, Mieten, die so wichtige zusätzliche Altersversorgung in Form von Versicherungen, die Steuer und den Steuerberater.

Wir sind eben keine „normalen" Betriebe, bei uns Selbständigen der Kreativ-Wirtschaft ist die Verknüpfung von „privat" und „betrieblich" immer eine Besonderheit, das ist sowieso schon oft kompliziert. Die bestehenden Soforthilfeprogramme führen mit ihren Antragsbedingungen dazu, dass gerade wir, die oft zu 100 % von Corona betroffen sind, weil alle Veranstaltungen (auf unbestimmte Zeit!) abgesagt wurden, keinen Anspruch auf Soforthilfe haben. Wir Solo-Selbstständige der Kreativ-Wirtschaft werden auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende verwiesen.

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist keine geeignete Hilfe für Solo-Selbstständige der Kreativ-Wirtschaft. Das System der Grundsicherung sichert für Arbeitsuchende das Existenzminimum, aber unterstützt nicht die Kulturschaffenden bei Erhalt ihrer beruflichen Selbstständigkeit. Zudem birgt die Hilfe über die Grundsicherung zu viele Unsicherheiten für die Kulturschaffenden und greift bspw. nicht im Rahmen einer Bedarfsgemeinschaft mit zwei oder mehr Personen, wenn dort ebenfalls Einkommen erzielt wird.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Christiane Eiben aus Göttingen

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Schnipsel

musa (bedingt) barrierefrei

Die musa ist für Menschen mit Handicap bedingt geeignet.

- Auf der Nordseite des Gebäudes befindet sich der barrierefreie Eingang mit Rampe und Fahrstuhl, mit dem du in das OG kommst - also unseren Veranstaltungssaal bei Konzerten und Partys selbstständig erreichen kannst.

- Tagsüber und während unserer Geschäftszeiten bitten wir dich, uns über dein Kommen zu informieren (Büro: 0551 - 64353). Wir müssen öffnen, damit du das EG, das erste Stockwerk, die Kursräume, den Salon und das Büro bequem per Fahrstuhl erreichen kannst.

- Salonfeiern sind in der Regel geschlossene Veranstaltungen bis auf PowerDance, zu denen du dich anmelden musst oder jemanden findest, der unserer Thekencrew Bescheid geben kann.

- Wir arbeiten an einer Lösung für Kurse und WS in den Abendstunden.

- Zwei behindertengerechte, ausgebaute Toiletten im EG und OG und eine Dusche sind vorhanden. Im OG ist die Toilette nur von der rechten Seite zugänglich.

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